PKW

Kraftfahrzeuge: ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: AM und L

WAS MAN MIT DER KLASSE B MIT DER SCHLÜSSELZAHL 197 (KURZ: B197) FAHREN DARF
Siehe Klasse B

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG/ERFORDERLICHE ANTRAGSUNTERLAGEN

Sofern die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Prüfungs­fahrzeug mit Automatikgetriebe erfolgen soll, ist bereits bei der behördlichen Antragstellung für die Fahrerlaubnis der Klasse B anzugeben, dass ein Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B gemäß 5a Absatz 4 FahrschAusbO nachgereicht wird oder spätestens direkt vor der praktischen Fahrerlaubnisprüfung dem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer ausgehändigt wird.

Bei NACHTRÄGLICHER Löschung einer bestehenden Schlüsselzahl 78 (Automatikvermerk) Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde auf Erteilung einer Schlüssel­zahl 197 für die Klasse B unter Vorlage des Nachweises über die praktische Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Schalt­getriebe der Klasse B gemäß § 5a Absatz 4 FahrschAusbO.

HINWEISE:

Wer eine Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben möchte, kann auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe oder mit Automatikgetriebe ausgebildet werden.

– Ein „Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe“ ist ein Fahrzeug mit Kupp­lungspedal.
– Ein „Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe“ ist ein Fahrzeug ohne Kupplungspedal.

Für den Umfang einer Fahrberechtigung ist entscheidend, auf welchem Fahrzeug die praktische Fahrerlaubnisprüfung für die Klasse B ablegt wird.

  1. Die Prüfung erfolgt auf einem Prüfungsfahrzeug mit Schaltgetriebe.
    Keine Einschränkung (gilt auch für Erweiterungen)
  1. Die Prüfung erfolgt auf einem Prüfungsfahrzeug mit Automatik­getriebe.
    Die Fahrerlaubnis wird durch die Schlüsselzahl 78 auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe beschränkt.
  1. Die Prüfung erfolgt auf einem Prüfungsfahrzeug mit Automatik­getriebe.
    Inklusive Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B (B 197) dürfen Kraftfahrzeuge mit Schaltgetriebe im Inland und Ausland geführt werden.

Zu beachten ist jedoch:

Wird bei Erweiterungen auf die Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE jeweils ein Kraftfahrzeug mit Automatikge­triebe verwendet, gilt für diese Klassen die Beschränkung auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe.

Nur in Deutschland und Österreich!

Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du nur in Begleitung einer erfahrenen Person Auto fahren.

Diese Person muss folgende Vorgaben erfüllen:

  • mindestens 30 Jahre alt
  • mindestens 5 Jahre Führerschein Klasse B
  • nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister
  • kein Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss
  • Namentliche Eintragung in der Prüfungsbescheinigung

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klassen: keine

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

Eingeschlossene Klassen: keine

Auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen haben wir ein Intensiv-Ausbildungsprogramm entwickelt, das sich bewährt hat und bei unseren Fahrschülern jede Woche erfolgreich funktioniert.
Durch die kompakte Ausbildung in Theorie und Praxis ist der Lerneffekt sehr hoch und bringt dadurch eine hochprozentige Sicherheit bei der Ausbildung und Prüfung.

Durch unser pädagogisch geschultes Personal und der jahrelangen Erfahrung in der Ausbildung im Straßenverkehr, sind sehr hohe Bestehensquoten bei der Prüfung erreichbar.

Für unsere Ferienfahrschüler bieten wir bei Bedarf (gegen Entgelt) Übernachtungsmöglichkeiten in verschiedenen Pensionen.

Da vor dem Ausbildungsbeginn ca. 5-6 Wochen für Verwaltungsvorgänge benötigt werden, bitten wir um eine rechtzeitige Anmeldung.

Mögliche Dauer Klasse B: 7 – 14 Tage
Beginn: Samstags 8.30 Uhr (bitte anmelden)

In unserer Intensiv-Ausbildung erwarten dich:

  • jeden Morgen zwei Unterrichtseinheiten Theorie
  • jeden Tag mindestens 3 Fahrstunden
  • Ausbildung auf modernster Technik
  • eine Ausbildung in kleinen Gruppen
  • Seminargetränke und viel Spaß ;)

Unterrichtstermine PKW

TagUhrzeitWasWo
Dienstags18.00 Uhr bis 21.00 UhrTheorieunterrichtÖnsbach, Schwarzwaldstraße 54
Mittwochs18.00 Uhr bis 21.00 UhrTheorieunterrichtAchern, Güterhallenstraße 8
Donnerstags18.00 Uhr bis 21.00 UhrTheorieunterrichtRheinau, Hauptstraße 48
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