Der deutsche Bußgeldkatalog soll die Sicherheit auf deutschen Straßen erhöhen und Fahrer durch eine Vielzahl von Maßnahmen zur Vorsicht erziehen. Diverse Verstöße werden mit
- einem Verwarnungsgeld (bis 55 Euro)
- einem Bußgeld,
- Punkten in Flensburg sowie
- einem Fahrverbot
geahndet. Wer es also eilig hat und zu schnell fährt oder falsch parkt, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.
Strafen in der Probezeit
In der Probezeit werden Verkehrsdelikte besonders hart bestraft. Alle Verstöße werden in A-Delikte (Unfallflucht, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, etc.) und B-Delikte (falsche Ladungssicherung, Handy am Steuer, abgefahrene Reifen, etc.) unterteilt. Die Probezeit dauert 2 Jahre und kann sich auf 4 Jahre ausweiten, wenn
- ein A-Verstoß,
- zwei B-Verstöße oder
- ein Vergehen mit einem Bußgeld über 60 Euro
begangen wurde. Zusätzlich wird beim ersten A-Verstoß bzw. beim zweiten B-Verstoß noch ein kostenpflichtiges Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet. Die zuständige Behörde verpflichtet einen jungen Fahrer zu einem besonderen Aufbauseminar, wenn er mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wird. Laut Bußgeldkatalog dürfen Fahranfänger keinen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie noch fahren möchten. Es herrscht eine Null-Promille-Grenze. Mehr Informationen dazu und zu weiteren verkehrsrechtlichen Themen findest Du auf bussgeldkatalog.org.